Vorgehensweise bei Absentismus (Schulschwänzer)

Beschluss des Schulvorstandes/Gesamtkonferenz (Stand: Mrz. 2009)

Verantwortlichkeit/Zuständigkeit

Schulleitung, Klassenlehrkräfte

Ziele

Verminderung von Absentismus durch konsequentes Vorgehen gegen das Fernbleiben von der Schule

Ständige/kontinuierliche Maßnahmen

1. Der/die Klassenlehrer(in) erfasst kontinuierlich und möglichst lückenlos die Fehlzeiten im Klassenbuch. Alle Fachlehrer(innen) tragen fehlende Schüler(innen) ebenfalls im Klassenbuch ein. Die Kurslehrer informieren auf einem Vordruck die Klassenlehrer über Fehlzeiten.

2. Der/die Klassenlehrer(in) ruft bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht nach drei Werktagen die Erziehungsberechtigten an.

3. Bei gehäuftem unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht – spätestens nach fünf Tagen – ruft die/der Klassenlehrer(in) erneut im Elternhaus an oder lädt die Eltern in die Schule ein, weist auf die Ordnungswidrigkeit hin und fordert die Erziehungsberechtigten auf, das Kind unverzüglich zur Schule zu schicken.

4. Ergeben sich nach diesem Gespräch weitere Fehltage,  lädt der Schulleiter die Erziehungsberechtigten zu einem Gespräch in die Schule ein. An dem Gespräch sollen Schulleitung und Klassenlehrer(in) teilnehmen.

In Abhängigkeit von diesem Gespräch werden u.U. weitere Maßnahmen ergriffen:

-Es erfolgt eine Meldung an das Schulamt mit einem vorgebenen Meldebogen mit der Bitte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

-Es wird zu einer Klassenkonferenz eingeladen.

-Es wird Kontakt zum Jugendamt aufgenommen.

-Es wird die Beratungslehrerin oder Schulpsychologin hinzugezogen

Partner

Jugendamt der Stadt Buxtehude

Rechtsabteilung der Stadt Buxtehude

Beratungslehrkraft/Schulpsychologin

 

Evaluation

Schulsekretärin (kontinuierliche "Buchführung über eingeleitete Verfahren)