Vorgehensweise bei Absentismus
(Schulschwänzer)
Beschluss des Schulvorstandes/Gesamtkonferenz (Stand:
Mrz. 2009)
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Verantwortlichkeit/Zuständigkeit |
Schulleitung, Klassenlehrkräfte |
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Ziele |
Verminderung von Absentismus durch
konsequentes Vorgehen gegen das Fernbleiben von der Schule |
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Ständige/kontinuierliche Maßnahmen |
1. Der/die Klassenlehrer(in) erfasst
kontinuierlich und möglichst lückenlos die Fehlzeiten im Klassenbuch.
Alle Fachlehrer(innen) tragen fehlende Schüler(innen) ebenfalls im
Klassenbuch ein. Die Kurslehrer informieren auf einem Vordruck die
Klassenlehrer über Fehlzeiten. 2. Der/die Klassenlehrer(in) ruft bei
unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht nach drei Werktagen die
Erziehungsberechtigten an. 3. Bei gehäuftem unentschuldigten
Fernbleiben vom Unterricht – spätestens nach fünf Tagen – ruft
die/der Klassenlehrer(in) erneut im Elternhaus an oder lädt die Eltern in
die Schule ein, weist auf die Ordnungswidrigkeit hin und fordert die
Erziehungsberechtigten auf, das Kind unverzüglich zur Schule zu schicken. 4. Ergeben sich nach diesem Gespräch
weitere Fehltage, lädt der Schulleiter die Erziehungsberechtigten
zu einem Gespräch in die Schule ein. An dem Gespräch sollen Schulleitung
und Klassenlehrer(in) teilnehmen. In Abhängigkeit von diesem Gespräch
werden u.U. weitere Maßnahmen ergriffen: -Es erfolgt eine Meldung an das Schulamt
mit einem vorgebenen Meldebogen mit der Bitte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. -Es wird zu einer Klassenkonferenz
eingeladen. -Es wird Kontakt zum Jugendamt
aufgenommen. -Es wird die Beratungslehrerin oder
Schulpsychologin hinzugezogen |
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Partner |
Jugendamt der Stadt Buxtehude Rechtsabteilung der Stadt Buxtehude Beratungslehrkraft/Schulpsychologin |
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Evaluation |
Schulsekretärin (kontinuierliche
"Buchführung über eingeleitete Verfahren) |